BAföG im Ausland
BAföG beim Studium in anderen Ländern
Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Es ist also nicht möglich, die im Inland bestehende BAföG-Förderung einfach ins Ausland "mitzunehmen". Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Studentenwerke (www.das-neue-bafoeg.de / Antragstellung / Studium im Ausland).
Innerhalb der EU und in der Schweiz kann eine Ausbildung von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu fünf Semester gefördert werden. In der Regel zählt dann maximal ein Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit. Zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss/ Darlehen) kann man beispielsweise Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.
Kontakt
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- +49 711 9574-517/509
- E-Mail-Adresse
- bafoeg@studentenwerk-stuttgart.de

