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Rückzahlung

Rückzahlung der BAföG-Leistungen

Für Studierende an Hochschulen wird in der Regel der monatliche Förderungsbetrag zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach dem 28.02.2001 sind höchstens 10.000,- € zurückzuzahlen.

Das Bundesverwaltungsamt ist für die Einziehung des Darlehens zuständig. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (nicht nach dem Ende des Studiums) und dauert längstens 20 Jahre. Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht wird die Höhe der Darlehenssumme sowie der Rückzahlungsbeginn per Bescheid mitgeteilt.

Die Höhe der Raten liegt zur Zeit bei 105,
€ monatlich.
Auf Antrag gibt es unterschiedliche Darlehensteilerlasse. Die Regelung des Teilerlasses für ein besonders schnelles, erfolgreiches Studium oder bei vorzeitiger Rückzahlung gilt allerdings nur noch für Auszubildende, die die Abschlussprüfung bis zum 31.12.2012 bestanden oder die Ausbildung bis zu diesem Zeitpunkt beendet haben.

Die Rückzahlung ist einkommensabhängig. Das heißt: Geringverdiener können von der Rückzahlung freigestellt werden.

Adress- und Namensänderungen

Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer  beziehungsweise  nach Beendigung des Studiums teilen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse bitte direkt dem
Bundesverwaltungsamt Köln
50728 Köln

unter Angabe Ihrer Amts- und Förderungsnummer mit.
Oder füllen Sie ein Online-Formular aus.

Weitere Informationen über die Rückzahlung und Teilerlassmöglichkeiten
erhalten Sie hier.