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Weitere Leistungen

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Hilfe zum Studienabschluss (verzinsliches Bankdarlehen)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende bis zu zwölf Monate finanzielle Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Dieses verzinsliche Bankdarlehen kann gewährt werden, wenn das Prüfungsamt Sie zum Examen zugelassen hat.

Bildungskredit

Zur Unterstützung der Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen gibt es eine neue Förderungsmöglichkeit: den Bildungskredit. Er kann auch neben BAföG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand gewährt werden.

Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen des Auszubildenden, vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten unabhängig.

Dieser Antrag ist zu stellen beim:
Bundesverwaltungsamt
Abt. IV Bildungskredit
50728 Köln.

Weiteres Informationsmaterial zu Bildungskrediten erhalten Sie hier.

Stipendien

www.stipendienlotse.de