Darlehen
Darlehen für bedürftige Studenten
Das Studentenwerk Stuttgart gewährt bedürftigen Studierenden auf Antrag zinslose Darlehen.
Grundsätzlich werden Darlehen im Rahmen der verfügbaren Mittel nur Studierenden von Hochschulen gewährt, die dem Studentenwerk Stuttgart zugeordnet sind. Sie sind ausschließlich für Studienaufwendungen gedacht. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Darlehen ausschließlich in diesem Sinne zu verwenden. Ein Darlehen kann nicht zum Ausgleich rückständiger Wohnheimmieten gewährt werden.
Der Höchstbetrag eines Darlehens beträgt 1.500,00 €. Die Rückzahlung des Darlehens wird vertraglich festgelegt. Bei Studienabschluss oder einem Wechsel des Studienortes ist umgehend mit der Rückzahlung zu beginnen. Für anfallende Verwaltungskosten wird eine Gebühr von 2,5 % der Darlehenssumme erhoben, die bei der Auszahlung fällig wird.
Bürgschaften
Bei einem Darlehen von über 500 € muss ein Bürge benannt werden, der sich bereit erklärt, die mit dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen. Ein entsprechender Nachweis über ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis sowie eine Verdienstbescheinigung sind vorzulegen. Der Bürge ist verpflichtet, seine persönlichen finanziellen Verhältnisse wahrheitsgemäß darzulegen. Bei ausländischen Staatsbürgern ist die Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

