Rechtliches
Organe des Studentenwerk Stuttgart
Finanzierung, Satzung und Beitragsordnung
Organe des Studentenwerk Stuttgart
Das Studentenwerk Stuttgart ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und kann seine Angelegenheiten im gesetzlichen Rahmen durch eine eigene Satzung regeln.
Gemäß § 4 Studentenwerksgesetz (StWG) hat das Studentenwerk folgende drei Organe:
- Vertreterversammlung
- Verwaltungsrat
- Geschäftsführer
Vertreterversammlung (§ 8 StWG)
Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates. Mitglieder der Vertreterversammlung sind:
kraft Amtes:
- die Rektoren der Hochschulen
- die Kanzler der Hochschulen
- der Geschäftsführer der Filmakademie Baden-Württemberg
- der Hauptgeschäftsführer der Studienakademie der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e. V.
und aufgrund von Wahlen:
- hauptberufliche Lehrkräfte und Studierende der Hochschulen, für die das Studentenwerk Stuttgart die soziale Betreuung von Studierenden wahrnimmt. Die Anzahl der vorgenannten Lehrkräfte und Studierenden, welche je Hochschule in die Vertreterversammlung gewählt werden (mindestens jeweils ein Mitglied, maximal vier Mitglieder), richtet sich nach der Gesamtstudierendenanzahl an den betreffenden Hochschulen.
Verwaltungsrat (§ 6 StWG)
Der Verwaltungsrat bestellt, überwacht und berät den Geschäftsführer, entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses sowie über die Verwendung des Jahresergebnisses. Außerdem wird durch den Verwaltungsrat der Abschlussprüfer bestellt, der Geschäftsführer entlastet und die Beitragsordnung erlassen.
Nach dem Studentenwerksgesetz hat der Verwaltungsrat folgende Mitglieder:
- Drei Vertreter der Studierenden
- Drei Vertreter der Hochschulleitungen
- Drei externe Sachverständige
- Ein Vertreter des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Die Satzung des Studentenwerk Stuttgart sieht zwei weitere Mitglieder mit beratender Stimme vor.
Geschäftsführer (§ 5 StWG)
Als Geschäftsführer ist Christoph Hartmeier bestellt. Abwesenheitsvertreterin des Geschäftsführers des Studentenwerk Stuttgart ist Stephanie Schulze.

