
BAföG-Antrag
Neu! BAföG-Antrag online ausfüllen !!!!!!
Ab sofort können Sie Ihren Antrag wesentlich effektiver online ausfüllen. Durch Hilfestellungen und Überprüfung Ihrer Eingaben werden Fehler und damit notwendige Rückfragen durch uns vermieden. Dadurch wird eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags möglich. Durch die Speichermöglichkeit wird der Zeitaufwand für den Folgeantrag (in der Regel alle zwei Semester) wesentlich verringert.
Nicht vergessen: Nach dem Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post absenden.
In einigen Fällen schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass Dokumente schriftlich (Antrag auf Leistungen nach dem BAföG, Widerspruch etc.) übermittelt werden müssen. Grundsätzlich dürfen auch diese Dokumente elektronisch übersandt werden. Sie müssen dann aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden. Eine rechtswirksame Willenserklärung kann deshalb in diesen Fällen per E-Mail noch nicht abgegeben werden.
Das Studentenwerk Stuttgart kann aus technischen und organisatorischen Gründen zur Zeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit überprüfen. Dies hat zur Folge, dass diese Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersendet werden können.
Bitte halten Sie in diesen Fällen den konventionellen schriftlichen Weg (Briefpost, Telefax) ein, bei dessen Nutzung auch einzuhaltende Fristen, Termine und sonstige Formvorschriften zu beachten sind.
Bitte bedenken Sie ebenfalls, einen schriftlichen Antrag mindestens drei Tage vor Monatsende abzusenden, da die Postzustellung insgesamt bis zu drei Tage benötigt.
Studentenwerk Stuttgart
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 150364
70076 Stuttgart
Rechnen Sie mit einer Zeit von acht Wochen bis zur Zahlbarmachung Ihres Antrags nach
dessen Vervollständigung.
Studentenwerk Stuttgart
Amt für Ausbildungsförderung
Holzgartenstraße 11
70174 Stuttgart
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